Tipp 1: Alle Abzüge geltend machen und beilegen
Das tönt vielleicht etwas banal. Dabei ist die lückenlose Zusammenstellung aller Unterlagen nicht immer ganz einfach. Der Steuerpflichtige muss steuermindernde Faktoren belegen können. Es empfiehlt sich daher, die Belege schon während des Steuerjahres geordnet abzulegen, damit sie Ende Jahr griffbereit sind. Auch empfiehlt es sich, die Wegleitung - zumindest den Teil mit den Abzügen – durchzulesen.
Tipp 2: Säule 3a einzahlen, Einkauf in die Pensionskasse
Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Tipp 3: Wechselpauschale beim Liegenschaftsunterhalt bewusst wählen
Die meisten Kantone lassen jährlich und pro Liegenschaft die Wahl zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten zu. Nicht dringende Unterhaltskosten können oft vorgezogen oder hinausgeschoben werden, um Steuern zu sparen.
Tipp 4: Kinderbetreuungsabzug
Bei allen Kantonen und beim Bund kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden.
Tipp 5: Vermögensverwaltungskosten
Die Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In verschiedenen Kantonen kann zwischen dem effektiven Abzug und einem Pauschalbetrag von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens gewählt werden. Der Kanton Zürich lässt bspw. einen Pauschalabzug von 3 Promille, maximal jedoch einen Betrag von CHF 6‘000 zum Abzug zu.
Tipp 6: Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert
Bei Liegenschaften, welche nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners zu gross geworden sind, kann der sog. «Unternutzungsabzug» verlangt werden.
Tipp 7: Aus- und Weiterbildungskosten
Ab dem Jahr 2016 wurde die Unterscheidung von Aus- und Weiterbildung aufgehoben. Neu sind die selbst bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt CHF 12‘000, im Kanton Basel-Stadt CHF 18‘000.
Tipp 8: Gesundheitskosten geltend machen
Selbst getragene Krankheitskosten (ohne Krankenkassenprämien) und behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden, wenn sie grösser als 5% des Reineinkommens sind. Im Kanton Baselland gibt es keine 5%-Limite.
Tipp 9: Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bund müssen diese mindestens CHF 100 und dürfen maximal 20% des steuerbaren Einkommens betragen.
Tipp 10: Indirekte Amortisation von Hypotheken
Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen an die Bank auf ein Konto der Säule 3a geleistet, welches der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen unverändert hoch und können vom Vermögen bzw. Einkommen vollumfänglich abgezogen werden.
Tipp 11: Wertvermehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen
Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können auch bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (ausser Kanton Luzern).
Tipp 12: Steuerplanung
Die Steuerplanung ist letztlich der entscheidende Faktor. Dabei ist an die Staffelung und Koordination der Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse, aber auch an die Terminierung des Gebäudeunterhalts zu denken.
Sehr wichtig ist die Planung der Pensionierung und der Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Pensionskasse, aber auch der Freizügigkeitsguthaben. Nicht vergessen werden dürfen eine allfällige Lebensversicherung und die AHV bei einer Frühpensionierung.
Dabei darf die Koordination mit dem Ehepartner nicht vergessen gehen. Nur mit einer integrierten Steuerplanung können Sie eine maximale Steueroptimierung erreichen.